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Satz
BGB 1684. 3 Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung , auch gegenüber Dritten , näher regeln . Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten . Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt , kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen ( Umgangspflegschaft ) . Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht , die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen . Die Anordnung ist zu befristen . Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1684. 3
Das
Familiengericht
kann
über
den
Umfang
des
Umgangsrechts
entscheiden
und
seine
Ausübung
,
auch
gegenüber
Dritten
,
näher
regeln
.
Es
kann
die
Beteiligten
durch
Anordnungen
zur
Erfüllung
der
in
Absatz
2
geregelten
Pflicht
anhalten
.
Wird
die
Pflicht
nach
Absatz
2
dauerhaft
oder
wiederholt
erheblich
verletzt
,
kann
das
Familiengericht
auch
eine
Pflegschaft
für
die
Durchführung
des
Umgangs
anordnen
(
Umgangspflegschaft
) .
Die
Umgangspflegschaft
umfasst
das
Recht
,
die
Herausgabe
des
Kindes
zur
Durchführung
des
Umgangs
zu
verlangen
und
für
die
Dauer
des
Umgangs
dessen
Aufenthalt
zu
bestimmen
.
Die
Anordnung
ist
zu
befristen
.
Für
den
Ersatz
von
Aufwendungen
und
die
Vergütung
des
Umgangspflegers
gilt
§ 277
des
Gesetzes
über
das
Verfahren
in
Familiensachen
und
in
den
Angelegenheiten
der
freiwilligen
Gerichtsbarkeit
entsprechend
.
Englisch
BGB 1684. 3 The family court may decide on the scope of the right of contact and make more detailed provisions on its exercise , including provisions affecting third parties . It may enjoin the parties by orders to fulfil the duty defined in subsection ( 2 ) . If the obligation in accordance with subsection ( 2 ) is considerably violated permanently or repeatedly , the family court may also order custodianship for the implementation of access ( access custodianship ) . Access custodianship includes the right to demand surrender of the child to implement access and to determine where the child is to be for the duration of access . The order is to be time-limited . Section 277 of the Act on the Procedure in Family Matters and in Matters of Non-contentious Jurisdiction applies with the necessary modifications to compensation for expenditure and remuneration of the access custodian .