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Satz
BGB 1681. 1 § 1680 Abs . 1 und 2 gilt entsprechend , wenn die elterliche Sorge eines Elternteils endet , weil er für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt worden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1681. 1 § 1680
Abs
. 1
und
2
gilt
entsprechend
,
wenn
die
elterliche
Sorge
eines
Elternteils
endet
,
weil
er
für
tot
erklärt
oder
seine
Todeszeit
nach
den
Vorschriften
des
Verschollenheitsgesetzes
festgestellt
worden
ist
.
Englisch
BGB 1681. 1 Section 1680 ( 1 ) and ( 2 ) applies with the necessary modifications if the parental custody of a parent ends because he is declared dead or the time of his death has been established under the provisions of the Missing Persons Act [ Verschollenheitsgesetz ] .