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Satz
BGB 1678. 2 Ruht die elterliche Sorge des Elternteils , dem sie nach § 1626a Abs . 2 allein zustand , und besteht keine Aussicht , dass der Grund des Ruhens wegfallen werde , so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen , wenn dies dem Wohl des Kindes dient .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1678. 2
Ruht
die
elterliche
Sorge
des
Elternteils
,
dem
sie
nach
§ 1626a
Abs
. 2
allein
zustand
,
und
besteht
keine
Aussicht
,
dass
der
Grund
des
Ruhens
wegfallen
werde
,
so
hat
das
Familiengericht
die
elterliche
Sorge
dem
anderen
Elternteil
zu
übertragen
,
wenn
dies
dem
Wohl
des
Kindes
dient
.
Englisch
BGB 1678. 2 Where the parental custody of the parent , which he had alone under section 1626a ( 2 ) , is suspended , and where there is no prospect of the reason for the suspension ceasing to apply , the family court must transfer the parental custody to the other parent if this serves the best interests of the child .