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Satz
BGB 1678. 1 Ist ein Elternteil tatsächlich verhindert , die elterliche Sorge auszuüben , oder ruht seine elterliche Sorge , so übt der andere Teil die elterliche Sorge allein aus ; dies gilt nicht , wenn die elterliche Sorge dem Elternteil nach § 1626a Abs . 2 , § 1671 oder § 1672 Abs . 1 allein zustand .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1678. 1
Ist
ein
Elternteil
tatsächlich
verhindert
,
die
elterliche
Sorge
auszuüben
,
oder
ruht
seine
elterliche
Sorge
,
so
übt
der
andere
Teil
die
elterliche
Sorge
allein
aus
;
dies
gilt
nicht
,
wenn
die
elterliche
Sorge
dem
Elternteil
nach
§ 1626a
Abs
. 2 , § 1671
oder
§ 1672
Abs
. 1
allein
zustand
.
Englisch
BGB 1678. 1 Where a parent is actually prevented from exercising parental custody , or where his parental custody is suspended , the other parent exercises the parental custody alone ; this does not apply if the parental custody under section 1626a ( 2 ) , section 1671 or section 1672 ( 1 ) was held by the parent alone .