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Satz
BGB 1677 Die elterliche Sorge eines Elternteils endet , wenn er für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt wird , mit dem Zeitpunkt , der als Zeitpunkt des Todes gilt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1677
Die
elterliche
Sorge
eines
Elternteils
endet
,
wenn
er
für
tot
erklärt
oder
seine
Todeszeit
nach
den
Vorschriften
des
Verschollenheitsgesetzes
festgestellt
wird
,
mit
dem
Zeitpunkt
,
der
als
Zeitpunkt
des
Todes
gilt
.