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Satz
BGB 1673. 2 Das Gleiche gilt , wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist . Die Personensorge für das Kind steht ihm neben dem gesetzlichen Vertreter des Kindes zu ; zur Vertretung des Kindes ist er nicht berechtigt . Bei einer Meinungsverschiedenheit geht die Meinung des minderjährigen Elternteils vor , wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger ist ; andernfalls gelten § 1627 Satz 2 und § 1628.
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1673. 2
Das
Gleiche
gilt
,
wenn
er
in
der
Geschäftsfähigkeit
beschränkt
ist
.
Die
Personensorge
für
das
Kind
steht
ihm
neben
dem
gesetzlichen
Vertreter
des
Kindes
zu
;
zur
Vertretung
des
Kindes
ist
er
nicht
berechtigt
.
Bei
einer
Meinungsverschiedenheit
geht
die
Meinung
des
minderjährigen
Elternteils
vor
,
wenn
der
gesetzliche
Vertreter
des
Kindes
ein
Vormund
oder
Pfleger
ist
;
andernfalls
gelten
§ 1627
Satz
2
und
§ 1628.
Englisch
BGB 1673. 2 The same applies if he has limited capacity to contract . He has the care for the person of the child together with the legal representative of the child ; he is not entitled to represent the child . In the case of a difference of opinion , the opinion of the minor parent has precedence , if the legal representative of the child is a guardian or curator ; failing this , section 1627 sentence 2 and section 1628 apply .