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Satz
BGB 1672. 2 Soweit eine Übertragung nach Absatz 1 stattgefunden hat , kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils mit Zustimmung des anderen Elternteils entscheiden , dass die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht , wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht . Das gilt auch , soweit die Übertragung nach Absatz 1 wieder aufgehoben wurde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1672. 2
Soweit
eine
Übertragung
nach
Absatz
1
stattgefunden
hat
,
kann
das
Familiengericht
auf
Antrag
eines
Elternteils
mit
Zustimmung
des
anderen
Elternteils
entscheiden
,
dass
die
elterliche
Sorge
den
Eltern
gemeinsam
zusteht
,
wenn
dies
dem
Wohl
des
Kindes
nicht
widerspricht
.
Das
gilt
auch
,
soweit
die
Übertragung
nach
Absatz
1
wieder
aufgehoben
wurde
.
Englisch
BGB 1672. 2 To the extent that a transfer has occurred under subsection ( 1 ) , the family court , on the application of a parent with the approval of the other parent , may decide that the parents should have joint parental custody , if this is not inconsistent with the best interests of the child . This also applies to the extent that the transfer has later been cancelled under subsection ( 1 ) .