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Satz
BGB 1671. 2 Dem Antrag ist stattzugeben , soweit 1. der andere Elternteil zustimmt , es sei denn , dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht , oder 2. zu erwarten ist , dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1671. 2
Dem
Antrag
ist
stattzugeben
,
soweit
1.
der
andere
Elternteil
zustimmt
,
es
sei
denn
,
dass
das
Kind
das
14.
Lebensjahr
vollendet
hat
und
der
Übertragung
widerspricht
,
oder
2.
zu
erwarten
ist
,
dass
die
Aufhebung
der
gemeinsamen
Sorge
und
die
Übertragung
auf
den
Antragsteller
dem
Wohl
des
Kindes
am
besten
entspricht
.
Englisch
BGB 1671. 2 The application is to be granted to the extent that the other parent consents , unless the child has reached the age of fourteen and objects to the transfer , or it is to be expected that the termination of the joint parental custody and the transfer to the applicant is most conducive to the best interests of the child .