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DeutschBGB 1667. 3 Das Familiengericht kann dem Elternteil , der das Vermögen des Kindes gefährdet , Sicherheitsleistung für das seiner Verwaltung unterliegende Vermögen auferlegen . Die Art und den Umfang der Sicherheitsleistung bestimmt das Familiengericht nach seinem Ermessen . Bei der Bestellung und Aufhebung der Sicherheit wird die Mitwirkung des Kindes durch die Anordnung des Familiengerichts ersetzt . Die Sicherheitsleistung darf nur dadurch erzwungen werden , dass die Vermögenssorge gemäß § 1666 Abs . 1 ganz oder teilweise entzogen wird .
EnglischBGB 1667. 3 The family court may require the parent who endangers the property of the child to provide security for the property subject to his management . The nature and the scope of the provision of security is determined by the family court in its discretion . In the creation and cancellation of the security , the cooperation of the child is substituted by the order of the family court . The provision of security may be compelled only by the care for the property of the child being removed in whole or in part under section 1666 ( 1 ) .