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Satz
BGB 1667. 2 Das Familiengericht kann anordnen , dass das Geld des Kindes in bestimmter Weise anzulegen und dass zur Abhebung seine Genehmigung erforderlich ist . Gehören Wertpapiere , Kostbarkeiten oder Schuldbuchforderung gegen den Bund oder ein Land zum Vermögen des Kindes , so kann das Familiengericht dem Elternteil , der das Kind vertritt , die gleichen Verpflichtungen auferlegen , die nach §§ 1814 bis 1816 , 1818 einem Vormund obliegen ; die §§ 1819 , 1820 sind entsprechend anzuwenden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1667. 2
Das
Familiengericht
kann
anordnen
,
dass
das
Geld
des
Kindes
in
bestimmter
Weise
anzulegen
und
dass
zur
Abhebung
seine
Genehmigung
erforderlich
ist
.
Gehören
Wertpapiere
,
Kostbarkeiten
oder
Schuldbuchforderung
gegen
den
Bund
oder
ein
Land
zum
Vermögen
des
Kindes
,
so
kann
das
Familiengericht
dem
Elternteil
,
der
das
Kind
vertritt
,
die
gleichen
Verpflichtungen
auferlegen
,
die
nach
§§ 1814
bis
1816 , 1818
einem
Vormund
obliegen
;
die
§§ 1819 , 1820
sind
entsprechend
anzuwenden
.
Englisch
BGB 1667. 2 The family court may order that the money of the child is invested in a particular way and that its approval is necessary for withdrawal . If securities , valuables or Debt Register claims against the Federal Government or a Land are part of the property of the child , the family court may impose on the parent who represents the child the same duties as , under sections 1814 to 1816 and 1818 , are imposed on a guardian ; sections 1819 and 1820 apply with the necessary modifications .