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Satz
BGB 1666a. 2 Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden , wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist , dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1666a. 2
Die
gesamte
Personensorge
darf
nur
entzogen
werden
,
wenn
andere
Maßnahmen
erfolglos
geblieben
sind
oder
wenn
anzunehmen
ist
,
dass
sie
zur
Abwendung
der
Gefahr
nicht
ausreichen
.
Englisch
BGB 1666a. 2 The complete care for the person of the child may be withdrawn only if other measures have been unsuccessful or if it is to be assumed that they do not suffice to avert the danger .