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Satz
BGB 1666a. 1 Maßnahmen , mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist , sind nur zulässig , wenn der Gefahr nicht auf andere Weise , auch nicht durch öffentliche Hilfen , begegnet werden kann . Dies gilt auch , wenn einem Elternteil vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Nutzung der Familienwohnung untersagt werden soll . Wird einem Elternteil oder einem Dritten die Nutzung der vom Kind mitbewohnten oder einer anderen Wohnung untersagt , ist bei der Bemessung der Dauer der Maßnahme auch zu berücksichtigen , ob diesem das Eigentum , das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zusteht , auf dem sich die Wohnung befindet ; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum , das Dauerwohnrecht , das dingliche Wohnrecht oder wenn der Elternteil oder Dritte Mieter der Wohnung ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1666a. 1
Maßnahmen
,
mit
denen
eine
Trennung
des
Kindes
von
der
elterlichen
Familie
verbunden
ist
,
sind
nur
zulässig
,
wenn
der
Gefahr
nicht
auf
andere
Weise
,
auch
nicht
durch
öffentliche
Hilfen
,
begegnet
werden
kann
.
Dies
gilt
auch
,
wenn
einem
Elternteil
vorübergehend
oder
auf
unbestimmte
Zeit
die
Nutzung
der
Familienwohnung
untersagt
werden
soll
.
Wird
einem
Elternteil
oder
einem
Dritten
die
Nutzung
der
vom
Kind
mitbewohnten
oder
einer
anderen
Wohnung
untersagt
,
ist
bei
der
Bemessung
der
Dauer
der
Maßnahme
auch
zu
berücksichtigen
,
ob
diesem
das
Eigentum
,
das
Erbbaurecht
oder
der
Nießbrauch
an
dem
Grundstück
zusteht
,
auf
dem
sich
die
Wohnung
befindet
;
Entsprechendes
gilt
für
das
Wohnungseigentum
,
das
Dauerwohnrecht
,
das
dingliche
Wohnrecht
oder
wenn
der
Elternteil
oder
Dritte
Mieter
der
Wohnung
ist
.
Englisch
BGB 1666a. 1 Measures which entail a separation of the child from its parental family are admissible only if the danger cannot be countered in another way , not even through public support measures . This also applies if one parent is temporarily or for an indefinite period to be refused use of the family home . Where a parent or a third party is refused the use of the home in which the child also lives or of another home , then when the duration of the measure is assessed it should also be considered whether this person has the ownership , a heritable building right or usufruct in the plot of land on which the home is located ; similar provisions apply to the ownership of an apartment , a permanent residential right and a right of habitation running with the land , or if the parent or third party is the lessee of the home .