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Satz
BGB 1666. 2 In der Regel ist anzunehmen , dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist , wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts , die sich auf die Vermögenssorge beziehen , nicht befolgt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1666. 2
In
der
Regel
ist
anzunehmen
,
dass
das
Vermögen
des
Kindes
gefährdet
ist
,
wenn
der
Inhaber
der
Vermögenssorge
seine
Unterhaltspflicht
gegenüber
dem
Kind
oder
seine
mit
der
Vermögenssorge
verbundenen
Pflichten
verletzt
oder
Anordnungen
des
Gerichts
,
die
sich
auf
die
Vermögenssorge
beziehen
,
nicht
befolgt
.
Englisch
BGB 1666. 2 In general it is to be presumed that the property of the child is endangered if the person with care for the property of the child violates his maintenance obligation towards the child or his duties connected with the care for the property of the child or fails to comply with orders of the court that relate to the care for the property of the child .