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Satz
BGB 1666. 1 Wird das körperliche , geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage , die Gefahr abzuwenden , so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen , die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1666. 1
Wird
das
körperliche
,
geistige
oder
seelische
Wohl
des
Kindes
oder
sein
Vermögen
gefährdet
und
sind
die
Eltern
nicht
gewillt
oder
nicht
in
der
Lage
,
die
Gefahr
abzuwenden
,
so
hat
das
Familiengericht
die
Maßnahmen
zu
treffen
,
die
zur
Abwendung
der
Gefahr
erforderlich
sind
.
Englisch
BGB 1666. 1 Where the physical , mental or psychological best interests of the child or its property are endangered and the parents do not wish or are not able to avert the danger , the family court must take the measures necessary to avert the danger .