kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1648 Machen die Eltern bei der Ausübung der Personensorge oder der Vermögenssorge Aufwendungen , die sie den Umständen nach für erforderlich halten dürfen , so können sie von dem Kind Ersatz verlangen , sofern nicht die Aufwendungen ihnen selbst zur Last fallen .