kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1648 Machen die Eltern bei der Ausübung der Personensorge oder der Vermögenssorge Aufwendungen , die sie den Umständen nach für erforderlich halten dürfen , so können sie von dem Kind Ersatz verlangen , sofern nicht die Aufwendungen ihnen selbst zur Last fallen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1648
Machen
die
Eltern
bei
der
Ausübung
der
Personensorge
oder
der
Vermögenssorge
Aufwendungen
,
die
sie
den
Umständen
nach
für
erforderlich
halten
dürfen
,
so
können
sie
von
dem
Kind
Ersatz
verlangen
,
sofern
nicht
die
Aufwendungen
ihnen
selbst
zur
Last
fallen
.