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Satz
BGB 1645 Die Eltern sollen nicht ohne Genehmigung des Familiengerichts ein neues Erwerbsgeschäft im Namen des Kindes beginnen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1645
Die
Eltern
sollen
nicht
ohne
Genehmigung
des
Familiengerichts
ein
neues
Erwerbsgeschäft
im
Namen
des
Kindes
beginnen
.