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Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1640. 3 Reichen die Eltern entgegen Absatz 1 , 2 ein Verzeichnis nicht ein oder ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend , so kann das Familiengericht anordnen , dass das Verzeichnis durch eine zuständige Behörde oder einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird .
EnglischBGB 1640. 3 If the parents , contrary to subsection ( 1 ) or ( 2 ) , do not submit an inventory , or if the inventory submitted is inadequate , the family court may order that the inventory is recorded by a competent authority or a competent official or notary .