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Satz
BGB 1640. 2 Absatz 1 gilt nicht , 1. wenn der Wert eines Vermögenserwerbs 15. 000 Euro nicht übersteigt oder 2. soweit der Erblasser durch letztwillige Verfügung oder der Zuwendende bei der Zuwendung eine abweichende Anordnung getroffen hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1640. 2
Absatz
1
gilt
nicht
, 1.
wenn
der
Wert
eines
Vermögenserwerbs
15. 000
Euro
nicht
übersteigt
oder
2.
soweit
der
Erblasser
durch
letztwillige
Verfügung
oder
der
Zuwendende
bei
der
Zuwendung
eine
abweichende
Anordnung
getroffen
hat
.
Englisch
BGB 1640. 2 Subsection ( 1 ) does not apply if the value of an acquisition of property does not exceed 15,000 euros or to the extent that the testator by testamentary disposition or the donor when making the disposition made a direction to the contrary .