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Satz
BGB 1638. 3 Ist durch letztwillige Verfügung oder bei der Zuwendung bestimmt , dass ein Elternteil das Vermögen nicht verwalten soll , so verwaltet es der andere Elternteil . Insoweit vertritt dieser das Kind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1638. 3
Ist
durch
letztwillige
Verfügung
oder
bei
der
Zuwendung
bestimmt
,
dass
ein
Elternteil
das
Vermögen
nicht
verwalten
soll
,
so
verwaltet
es
der
andere
Elternteil
.
Insoweit
vertritt
dieser
das
Kind
.
Englisch
BGB 1638. 3 If it is stipulated by testamentary disposition or when the disposition is made that one parent shall not manage the property , the other parent manages it . In this respect , this parent represents the child .