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Satz
BGB 1632. 4 Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen , so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen , dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt , wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1632. 4
Lebt
das
Kind
seit
längerer
Zeit
in
Familienpflege
und
wollen
die
Eltern
das
Kind
von
der
Pflegeperson
wegnehmen
,
so
kann
das
Familiengericht
von
Amts
wegen
oder
auf
Antrag
der
Pflegeperson
anordnen
,
dass
das
Kind
bei
der
Pflegeperson
verbleibt
,
wenn
und
solange
das
Kindeswohl
durch
die
Wegnahme
gefährdet
würde
.
Englisch
BGB 1632. 4 Where the child has lived in foster care for a long period of time , and where the parents want to remove the child from the foster carer , the family court may , of its own motion or on the application of the foster carer , order that the child remains with the foster carer , if and as long as the best interests of the child would be endangered by the removal .