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Satz
BGB 1630. 2 Steht die Personensorge oder die Vermögenssorge einem Pfleger zu , so entscheidet das Familiengericht , falls sich die Eltern und der Pfleger in einer Angelegenheit nicht einigen können , die sowohl die Person als auch das Vermögen des Kindes betrifft .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1630. 2
Steht
die
Personensorge
oder
die
Vermögenssorge
einem
Pfleger
zu
,
so
entscheidet
das
Familiengericht
,
falls
sich
die
Eltern
und
der
Pfleger
in
einer
Angelegenheit
nicht
einigen
können
,
die
sowohl
die
Person
als
auch
das
Vermögen
des
Kindes
betrifft
.
Englisch
BGB 1630. 2 Where the care for the person of the child or the care for the property of the child is the responsibility of a curator , then the family court decides , if the parents and the curator cannot agree in a matter that relates to both the person and the property of the child .