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Satz
BGB 1629a. 3 Die Rechte der Gläubiger gegen Mitschuldner und Mithaftende , sowie deren Rechte aus einer für die Forderung bestellten Sicherheit oder aus einer deren Bestellung sichernden Vormerkung werden von Absatz 1 nicht berührt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1629a. 3
Die
Rechte
der
Gläubiger
gegen
Mitschuldner
und
Mithaftende
,
sowie
deren
Rechte
aus
einer
für
die
Forderung
bestellten
Sicherheit
oder
aus
einer
deren
Bestellung
sichernden
Vormerkung
werden
von
Absatz
1
nicht
berührt
.
Englisch
BGB 1629a. 3 The rights of the creditors against co-debtors and those who are jointly liable and their rights arising from a security created for the claim or from a priority notice securing its creation are not affected by subsection ( 1 ) .