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Satz
BGB 1629a. 2 Absatz 1 gilt nicht für Verbindlichkeiten aus dem selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts , soweit der Minderjährige hierzu nach § 112 ermächtigt war , und für Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften , die allein der Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse dienten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1629a. 2
Absatz
1
gilt
nicht
für
Verbindlichkeiten
aus
dem
selbständigen
Betrieb
eines
Erwerbsgeschäfts
,
soweit
der
Minderjährige
hierzu
nach
§ 112
ermächtigt
war
,
und
für
Verbindlichkeiten
aus
Rechtsgeschäften
,
die
allein
der
Befriedigung
seiner
persönlichen
Bedürfnisse
dienten
.
Englisch
BGB 1629a. 2 Subsection ( 1 ) does not apply to obligations from the independent operation of a trade or business to the extent that the minor was entitled to do this under section 112 , and for obligations from legal transactions that served solely the satisfaction of his personal needs .