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Satz
BGB 1629. 3 Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet , so kann ein Elternteil , solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist , Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil nur im eigenen Namen geltend machen . Eine von einem Elternteil erwirkte gerichtliche Entscheidung und ein zwischen den Eltern geschlossener gerichtlicher Vergleich wirken auch für und gegen das Kind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1629. 3
Sind
die
Eltern
des
Kindes
miteinander
verheiratet
,
so
kann
ein
Elternteil
,
solange
die
Eltern
getrennt
leben
oder
eine
Ehesache
zwischen
ihnen
anhängig
ist
,
Unterhaltsansprüche
des
Kindes
gegen
den
anderen
Elternteil
nur
im
eigenen
Namen
geltend
machen
.
Eine
von
einem
Elternteil
erwirkte
gerichtliche
Entscheidung
und
ein
zwischen
den
Eltern
geschlossener
gerichtlicher
Vergleich
wirken
auch
für
und
gegen
das
Kind
.
Englisch
BGB 1629. 3 If the parents of the child are married to each other , then one parent , as long as the parents live apart or a matrimonial matter is pending at court between them , may assert maintenance claims of the child against the other parent only in his own name . A court decision obtained by one parent and a court settlement entered into between the parents also take effect for and against the child .