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DeutschBGB 1629. 3 Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet , so kann ein Elternteil , solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist , Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil nur im eigenen Namen geltend machen . Eine von einem Elternteil erwirkte gerichtliche Entscheidung und ein zwischen den Eltern geschlossener gerichtlicher Vergleich wirken auch für und gegen das Kind .
EnglischBGB 1629. 3 If the parents of the child are married to each other , then one parent , as long as the parents live apart or a matrimonial matter is pending at court between them , may assert maintenance claims of the child against the other parent only in his own name . A court decision obtained by one parent and a court settlement entered into between the parents also take effect for and against the child .