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Satz
BGB 1626c. 2 Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters . Die Zustimmung kann nur von diesem selbst abgegeben werden ; § 1626b Abs . 1 und 2 gilt entsprechend . Das Familiengericht hat die Zustimmung auf Antrag des beschränkt geschäftsfähigen Elternteils zu ersetzen , wenn die Sorgeerklärung dem Wohl dieses Elternteils nicht widerspricht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1626c. 2
Die
Sorgeerklärung
eines
beschränkt
geschäftsfähigen
Elternteils
bedarf
der
Zustimmung
seines
gesetzlichen
Vertreters
.
Die
Zustimmung
kann
nur
von
diesem
selbst
abgegeben
werden
; § 1626b
Abs
. 1
und
2
gilt
entsprechend
.
Das
Familiengericht
hat
die
Zustimmung
auf
Antrag
des
beschränkt
geschäftsfähigen
Elternteils
zu
ersetzen
,
wenn
die
Sorgeerklärung
dem
Wohl
dieses
Elternteils
nicht
widerspricht
.
Englisch
BGB 1626c. 2 The declaration of parental custody of a parent with limited capacity to contract is subject to the approval of his legal representative . The approval may only be given by the legal representative without a representative ; section 1626b ( 1 ) and ( 2 ) applies with the necessary modifications . The family court must substitute the approval on the application of the parent with limited capacity to contract if the declaration of parental custody does not conflict with the welfare of this parent .