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Satz
BGB 1626b. 3 Eine Sorgeerklärung ist unwirksam , soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den §§ 1671 , 1672 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Abs . 1 geändert wurde. .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1626b. 3
Eine
Sorgeerklärung
ist
unwirksam
,
soweit
eine
gerichtliche
Entscheidung
über
die
elterliche
Sorge
nach
den
§§ 1671 , 1672
getroffen
oder
eine
solche
Entscheidung
nach
§ 1696
Abs
. 1
geändert
wurde.
.
Englisch
BGB 1626b. 3 A declaration of parental custody is ineffective to the extent that a court decision on parental custody under sections 1671 and 1672 has been made or such a decision has been altered under section 1696 ( 1 ) .