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Satz
BGB 1626a. 1 Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet , so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu , wenn sie 1. erklären , dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen ( Sorgeerklärungen ) , oder 2. einander heiraten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1626a. 1
Sind
die
Eltern
bei
der
Geburt
des
Kindes
nicht
miteinander
verheiratet
,
so
steht
ihnen
die
elterliche
Sorge
dann
gemeinsam
zu
,
wenn
sie
1.
erklären
,
dass
sie
die
Sorge
gemeinsam
übernehmen
wollen
(
Sorgeerklärungen
) ,
oder
2.
einander
heiraten
.
Englisch
BGB 1626a. 1 Where the parents , at the date of the birth of the child , are not married to each other , they have joint parental custody if they declare that they wish to take on parental custody jointly ( declarations of parental custody ) , or marry each other .