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DeutschBGB 1626. 3 Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen . Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen , zu denen das Kind Bindungen besitzt , wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist .
EnglischBGB 1626. 3 The best interests of the child as a general rule include contact with both parents . The same applies to contact with other persons to whom the child has ties , if maintaining these ties is beneficial for its development .