kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1626. 3 Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen . Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen , zu denen das Kind Bindungen besitzt , wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1626. 3
Zum
Wohl
des
Kindes
gehört
in
der
Regel
der
Umgang
mit
beiden
Elternteilen
.
Gleiches
gilt
für
den
Umgang
mit
anderen
Personen
,
zu
denen
das
Kind
Bindungen
besitzt
,
wenn
ihre
Aufrechterhaltung
für
seine
Entwicklung
förderlich
ist
.
Englisch
BGB 1626. 3 The best interests of the child as a general rule include contact with both parents . The same applies to contact with other persons to whom the child has ties , if maintaining these ties is beneficial for its development .