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DeutschBGB 1626. 2 Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln . Sie besprechen mit dem Kind , soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist , Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an .