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Satz
BGB 1626. 1 Die Eltern haben die Pflicht und das Recht , für das minderjährige Kind zu sorgen ( elterliche Sorge ) . Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes ( Personensorge ) und das Vermögen des Kindes ( Vermögenssorge ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1626. 1
Die
Eltern
haben
die
Pflicht
und
das
Recht
,
für
das
minderjährige
Kind
zu
sorgen
(
elterliche
Sorge
) .
Die
elterliche
Sorge
umfasst
die
Sorge
für
die
Person
des
Kindes
(
Personensorge
)
und
das
Vermögen
des
Kindes
(
Vermögenssorge
) .
Englisch
BGB 1626. 1 The parents have the duty and the right to care for the minor child ( parental custody ) . The parental custody includes the care for the person of the child ( care for the person of the child ) and the property of the child ( care for the property of the child ) .