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Satz
BGB 1624. 1 Was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird ( Ausstattung ) , gilt , auch wenn eine Verpflichtung nicht besteht , nur insoweit als Schenkung , als die Ausstattung das den Umständen , insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der Mutter , entsprechende Maß übersteigt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1624. 1
Was
einem
Kind
mit
Rücksicht
auf
seine
Verheiratung
oder
auf
die
Erlangung
einer
selbständigen
Lebensstellung
zur
Begründung
oder
zur
Erhaltung
der
Wirtschaft
oder
der
Lebensstellung
von
dem
Vater
oder
der
Mutter
zugewendet
wird
(
Ausstattung
) ,
gilt
,
auch
wenn
eine
Verpflichtung
nicht
besteht
,
nur
insoweit
als
Schenkung
,
als
die
Ausstattung
das
den
Umständen
,
insbesondere
den
Vermögensverhältnissen
des
Vaters
oder
der
Mutter
,
entsprechende
Maß
übersteigt
.
Englisch
BGB 1624. 1 Whatever is given to a child by its father or its mother with regard to its marriage or to attaining an independent position in life to establish or to maintain a household or a position in life ( advancement ) is deemed to be a donation , even if there is no duty , only to the extent that the advancement exceeds the degree appropriate to the circumstances , in particular the financial circumstances of the father or the mother .