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Satz
BGB 1617c. 3 Eine Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich auf den Ehenamen oder den Lebenspartnerschaftsnamen des Kindes nur dann , wenn sich auch der Ehegatte oder der Lebenspartner der Namensänderung anschließt ; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1617c. 3
Eine
Änderung
des
Geburtsnamens
erstreckt
sich
auf
den
Ehenamen
oder
den
Lebenspartnerschaftsnamen
des
Kindes
nur
dann
,
wenn
sich
auch
der
Ehegatte
oder
der
Lebenspartner
der
Namensänderung
anschließt
;
Absatz
1
Satz
3
gilt
entsprechend
.
Englisch
BGB 1617c. 3 A change of the birth name only affects the family name or the civil partnership name of the child if the spouse or civil partner also agrees with the change of name ; subsection ( 1 ) sentence 3 applies with the necessary modifications .