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Satz
BGB 1617c. 2 Absatz 1 gilt entsprechend , 1. wenn sich der Ehename , der Geburtsname eines Kindes geworden ist , ändert oder 2. wenn sich in den Fällen der §§ 1617 , 1617a und 1617b der Familienname eines Elternteils , der Geburtsname eines Kindes geworden ist , auf andere Weise als durch Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft ändert .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1617c. 2
Absatz
1
gilt
entsprechend
, 1.
wenn
sich
der
Ehename
,
der
Geburtsname
eines
Kindes
geworden
ist
,
ändert
oder
2.
wenn
sich
in
den
Fällen
der
§§ 1617 , 1617a
und
1617b
der
Familienname
eines
Elternteils
,
der
Geburtsname
eines
Kindes
geworden
ist
,
auf
andere
Weise
als
durch
Eheschließung
oder
Begründung
einer
Lebenspartnerschaft
ändert
.
Englisch
BGB 1617c. 2 Subsection ( 1 ) applies with the necessary modifications if the family name , which has become the birth name of a child , is changed or if , in the cases of sections 1617 , 1617a and 1617b , the family name of a parent , which has become the birth name of a child , is changed in a different way than through marriage or entering into a civil partnership .