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Satz
BGB 1617. 3 Ist ein Kind nicht im Inland geboren , so überträgt das Gericht einem Elternteil das Bestimmungsrecht nach Absatz 2 nur dann , wenn ein Elternteil oder das Kind dies beantragt oder die Eintragung des Namens des Kindes in ein deutsches Personenstandsregister oder in ein amtliches deutsches Identitätspapier erforderlich wird . Fußnote
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1617. 3
Ist
ein
Kind
nicht
im
Inland
geboren
,
so
überträgt
das
Gericht
einem
Elternteil
das
Bestimmungsrecht
nach
Absatz
2
nur
dann
,
wenn
ein
Elternteil
oder
das
Kind
dies
beantragt
oder
die
Eintragung
des
Namens
des
Kindes
in
ein
deutsches
Personenstandsregister
oder
in
ein
amtliches
deutsches
Identitätspapier
erforderlich
wird
.
Fußnote
Englisch
BGB 1617. 3 Where a child is not born on domestic territory , the court transfers to one parent the right of designation under subsection ( 2 ) only if a parent or the child applied for this or the entry of the name of the child in a German registry of civil status or in an official German identity document is necessary .