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Satz
BGB 1615m Stirbt die Mutter infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung , so hat der Vater die Kosten der Beerdigung zu tragen , soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben der Mutter zu erlangen ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1615m
Stirbt
die
Mutter
infolge
der
Schwangerschaft
oder
der
Entbindung
,
so
hat
der
Vater
die
Kosten
der
Beerdigung
zu
tragen
,
soweit
ihre
Bezahlung
nicht
von
dem
Erben
der
Mutter
zu
erlangen
ist
.
Englisch
BGB 1615m If the mother dies as a result of the pregnancy or the delivery , the father bears the costs of the funeral to the extent that payment for it cannot be obtained from the heir of the mother .