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Satz
BGB 1615l. 3 Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden . Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor . § 1613 Abs . 2 gilt entsprechend . Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tod des Vaters .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1615l. 3
Die
Vorschriften
über
die
Unterhaltspflicht
zwischen
Verwandten
sind
entsprechend
anzuwenden
.
Die
Verpflichtung
des
Vaters
geht
der
Verpflichtung
der
Verwandten
der
Mutter
vor
. § 1613
Abs
. 2
gilt
entsprechend
.
Der
Anspruch
erlischt
nicht
mit
dem
Tod
des
Vaters
.
Englisch
BGB 1615l. 3 The provisions of the obligation to maintain between relatives apply with the necessary modifications . The obligation of the father takes precedence over the obligation of the relatives of the mother . Section 1613 ( 2 ) applies with the necessary modifications . The claim does not expire on the death of the father .