kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1613. 3 In den Fällen des Absatzes 2 Nr . 2 kann Erfüllung nicht , nur in Teilbeträgen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden , soweit die volle oder die sofortige Erfüllung für den Verpflichteten eine unbillige Härte bedeuten würde . Dies gilt auch , soweit ein Dritter vom Verpflichteten Ersatz verlangt , weil er anstelle des Verpflichteten Unterhalt gewährt hat .