kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1613. 1 Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern , zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist , über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen , zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist . Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats , in den die bezeichneten Ereignisse fallen , geschuldet , wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1613. 1
Für
die
Vergangenheit
kann
der
Berechtigte
Erfüllung
oder
Schadensersatz
wegen
Nichterfüllung
nur
von
dem
Zeitpunkt
an
fordern
,
zu
welchem
der
Verpflichtete
zum
Zwecke
der
Geltendmachung
des
Unterhaltsanspruchs
aufgefordert
worden
ist
,
über
seine
Einkünfte
und
sein
Vermögen
Auskunft
zu
erteilen
,
zu
welchem
der
Verpflichtete
in
Verzug
gekommen
oder
der
Unterhaltsanspruch
rechtshängig
geworden
ist
.
Der
Unterhalt
wird
ab
dem
Ersten
des
Monats
,
in
den
die
bezeichneten
Ereignisse
fallen
,
geschuldet
,
wenn
der
Unterhaltsanspruch
dem
Grunde
nach
zu
diesem
Zeitpunkt
bestanden
hat
.