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Satz
BGB 1607. 2 Das Gleiche gilt , wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist . Der Anspruch gegen einen solchen Verwandten geht , soweit ein anderer nach Absatz 1 verpflichteter Verwandter den Unterhalt gewährt , auf diesen über .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1607. 2
Das
Gleiche
gilt
,
wenn
die
Rechtsverfolgung
gegen
einen
Verwandten
im
Inland
ausgeschlossen
oder
erheblich
erschwert
ist
.
Der
Anspruch
gegen
einen
solchen
Verwandten
geht
,
soweit
ein
anderer
nach
Absatz
1
verpflichteter
Verwandter
den
Unterhalt
gewährt
,
auf
diesen
über
.
Englisch
BGB 1607. 2 The same applies if the prosecution of rights against a relative within the country is excluded or substantially more difficult . The claim against such a relative , to the extent that another relative obliged under subsection ( 1 ) pays the maintenance , passes to the latter .