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Satz
BGB 1607. 1 Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist , hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1607. 1
Soweit
ein
Verwandter
auf
Grund
des
§ 1603
nicht
unterhaltspflichtig
ist
,
hat
der
nach
ihm
haftende
Verwandte
den
Unterhalt
zu
gewähren
.
Englisch
BGB 1607. 1 To the extent that a relative , on the basis of section 1603 , has no obligation to maintain , the relative liable after him must pay maintenance .