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Satz
BGB 1606. 3 Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs - und Vermögensverhältnissen . Der Elternteil , der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut , erfüllt seine Verpflichtung , zum Unterhalt des Kindes beizutragen , in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1606. 3
Mehrere
gleich
nahe
Verwandte
haften
anteilig
nach
ihren
Erwerbs
-
und
Vermögensverhältnissen
.
Der
Elternteil
,
der
ein
minderjähriges
unverheiratetes
Kind
betreut
,
erfüllt
seine
Verpflichtung
,
zum
Unterhalt
des
Kindes
beizutragen
,
in
der
Regel
durch
die
Pflege
und
die
Erziehung
des
Kindes
.
Englisch
BGB 1606. 3 More than one equally close relative are liable on a pro rata basis on the basis of their earnings and property situation . The parent who is caring for a minor unmarried child fulfils his obligation to contribute to the maintenance of the child as a rule in the care and upbringing of the child .