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DeutschBGB 1605. 1 Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet , auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen , soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist . Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege , insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers , vorzulegen . Die §§ 260 , 261 sind entsprechend anzuwenden . BGB 1605. 2 Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden , wenn glaubhaft gemacht wird , dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat .
EnglischBGB 1605. 1 Lineal relatives are obliged to each other , on request , to supply information on their income and their assets , to the extent that this is necessary to establish a maintenance claim or a maintenance obligation . On the amount of the income , on request , supporting documents , in particular certificates from the employer , must be submitted . Sections 260 and 261 apply with the necessary modifications .