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Satz
BGB 1605. 1 Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet , auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen , soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist . Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege , insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers , vorzulegen . Die §§ 260 , 261 sind entsprechend anzuwenden . BGB 1605. 2 Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden , wenn glaubhaft gemacht wird , dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1605. 1
Verwandte
in
gerader
Linie
sind
einander
verpflichtet
,
auf
Verlangen
über
ihre
Einkünfte
und
ihr
Vermögen
Auskunft
zu
erteilen
,
soweit
dies
zur
Feststellung
eines
Unterhaltsanspruchs
oder
einer
Unterhaltsverpflichtung
erforderlich
ist
.
Über
die
Höhe
der
Einkünfte
sind
auf
Verlangen
Belege
,
insbesondere
Bescheinigungen
des
Arbeitgebers
,
vorzulegen
.
Die
§§ 260 , 261
sind
entsprechend
anzuwenden
. BGB 1605. 2
Vor
Ablauf
von
zwei
Jahren
kann
Auskunft
erneut
nur
verlangt
werden
,
wenn
glaubhaft
gemacht
wird
,
dass
der
zur
Auskunft
Verpflichtete
später
wesentlich
höhere
Einkünfte
oder
weiteres
Vermögen
erworben
hat
.
Englisch
BGB 1605. 1 Lineal relatives are obliged to each other , on request , to supply information on their income and their assets , to the extent that this is necessary to establish a maintenance claim or a maintenance obligation . On the amount of the income , on request , supporting documents , in particular certificates from the employer , must be submitted . Sections 260 and 261 apply with the necessary modifications .