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Satz
BGB 1603. 1 Unterhaltspflichtig ist nicht , wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist , ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1603. 1
Unterhaltspflichtig
ist
nicht
,
wer
bei
Berücksichtigung
seiner
sonstigen
Verpflichtungen
außerstande
ist
,
ohne
Gefährdung
seines
angemessenen
Unterhalts
den
Unterhalt
zu
gewähren
.
Englisch
BGB 1603. 1 A person who , taking into account his other duties , is unable , without endangering his reasonable maintenance , to pay maintenance has no obligation to maintain .