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Satz
BGB 1602. 2 Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern , auch wenn es Vermögen hat , die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen , als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1602. 2
Ein
minderjähriges
unverheiratetes
Kind
kann
von
seinen
Eltern
,
auch
wenn
es
Vermögen
hat
,
die
Gewährung
des
Unterhalts
insoweit
verlangen
,
als
die
Einkünfte
seines
Vermögens
und
der
Ertrag
seiner
Arbeit
zum
Unterhalt
nicht
ausreichen
.
Englisch
BGB 1602. 2 A minor unmarried child may demand from its parents , even if it has assets , the payment of maintenance to the extent that the income of its assets and the income of its work are not sufficient for maintenance .