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Satz
BGB 1602. 1 Unterhaltsberechtigt ist nur , wer außerstande ist , sich selbst zu unterhalten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1602. 1
Unterhaltsberechtigt
ist
nur
,
wer
außerstande
ist
,
sich
selbst
zu
unterhalten
.
Englisch
BGB 1602. 1 Only a person who is incapable of maintaining himself is entitled to maintenance .