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Satz
BGB 1600d. 2 Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet , wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat . Die Vermutung gilt nicht , wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1600d. 2
Im
Verfahren
auf
gerichtliche
Feststellung
der
Vaterschaft
wird
als
Vater
vermutet
,
wer
der
Mutter
während
der
Empfängniszeit
beigewohnt
hat
.
Die
Vermutung
gilt
nicht
,
wenn
schwerwiegende
Zweifel
an
der
Vaterschaft
bestehen
.
Englisch
BGB 1600d. 2 In the proceedings for court determination of paternity , it is presumed that the father is the man who had sexual intercourse with the mother in the period of conception . The presumption does not apply if there are serious doubts as to the paternity .