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Satz
BGB 1600c. 2 Die Vermutung nach Absatz 1 gilt nicht , wenn der Mann , der die Vaterschaft anerkannt hat , die Vaterschaft anficht und seine Anerkennung unter einem Willensmangel nach § 119 Abs . 1 , § 123 leidet ; in diesem Falle ist § 1600d Abs . 2 und 3 entsprechend anzuwenden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1600c. 2
Die
Vermutung
nach
Absatz
1
gilt
nicht
,
wenn
der
Mann
,
der
die
Vaterschaft
anerkannt
hat
,
die
Vaterschaft
anficht
und
seine
Anerkennung
unter
einem
Willensmangel
nach
§ 119
Abs
. 1 , § 123
leidet
;
in
diesem
Falle
ist
§ 1600d
Abs
. 2
und
3
entsprechend
anzuwenden
.
Englisch
BGB 1600c. 2 The presumption under subsection ( 1 ) does not apply if the man who has acknowledged paternity contests the paternity and his acknowledgement suffers from a defect in the intention under section 119 ( 1 ) and section 123 ; in this case , section 1600d ( 2 ) and ( 3 ) apply with the necessary modifications .