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Satz
BGB 1600b. 6 Erlangt das Kind Kenntnis von Umständen , auf Grund derer die Folgen der Vaterschaft für es unzumutbar werden , so beginnt für das Kind mit diesem Zeitpunkt die Frist des Absatzes 1 Satz 1 erneut .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1600b. 6
Erlangt
das
Kind
Kenntnis
von
Umständen
,
auf
Grund
derer
die
Folgen
der
Vaterschaft
für
es
unzumutbar
werden
,
so
beginnt
für
das
Kind
mit
diesem
Zeitpunkt
die
Frist
des
Absatzes
1
Satz
1
erneut
.
Englisch
BGB 1600b. 6 If the child obtains knowledge of circumstances on the basis of which the consequences of the paternity are unreasonable for it , the period of subsection ( 1 ) sentence 1 commences again for the child on this date .