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Satz
BGB 1600b. 1a Im Fall des § 1600 Abs . 1 Nr . 5 kann die Vaterschaft binnen eines Jahres gerichtlich angefochten werden . Die Frist beginnt , wenn die anfechtungsberechtigte Behörde von den Tatsachen Kenntnis erlangt , die die Annahme rechtfertigen , dass die Voraussetzungen für ihr Anfechtungsrecht vorliegen . Die Anfechtung ist spätestens nach Ablauf von fünf Jahren seit der Wirksamkeit der Anerkennung der Vaterschaft für ein im Bundesgebiet geborenes Kind ausgeschlossen ; ansonsten spätestens fünf Jahre nach der Einreise des Kindes .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1600b. 1a
Im
Fall
des
§ 1600
Abs
. 1
Nr
. 5
kann
die
Vaterschaft
binnen
eines
Jahres
gerichtlich
angefochten
werden
.
Die
Frist
beginnt
,
wenn
die
anfechtungsberechtigte
Behörde
von
den
Tatsachen
Kenntnis
erlangt
,
die
die
Annahme
rechtfertigen
,
dass
die
Voraussetzungen
für
ihr
Anfechtungsrecht
vorliegen
.
Die
Anfechtung
ist
spätestens
nach
Ablauf
von
fünf
Jahren
seit
der
Wirksamkeit
der
Anerkennung
der
Vaterschaft
für
ein
im
Bundesgebiet
geborenes
Kind
ausgeschlossen
;
ansonsten
spätestens
fünf
Jahre
nach
der
Einreise
des
Kindes
.
Englisch
BGB 1600b. 1a In the case of section 1600 subsection ( 1 ) no . 5 , the paternity may be contested in court within one year . The period commences when the public authority entitled to contest paternity obtains knowledge of the fact that justify the assumption that the requirements for its right to contest are satisfied . The contestation is excluded at the latest after the expiry of five years after the acknowledgement of paternity for a child born in the Federal territory ; failing this , at the latest five years after the entry into the country of the child .