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Satz
BGB 1600a. 4 Die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter ist nur zulässig , wenn sie dem Wohl des Vertretenen dient .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1600a. 4
Die
Anfechtung
durch
den
gesetzlichen
Vertreter
ist
nur
zulässig
,
wenn
sie
dem
Wohl
des
Vertretenen
dient
.
Englisch
BGB 1600a. 4 The contestation through the legal representative is admissible only if it serves the best interests of the person represented .